
Unfallregulierung
Sie sind unverschuldet oder nur teilweise verschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt? Wenden Sie sich mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an uns, da Sie sich nicht allzu schnell auf die Regulierungsvorschläge der gegnerischen Versicherung einlassen sollten. In der Regel hat bei einem Verkehrsunfall der Gegner, der den Unfall verursacht hat auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Wir übernehmen für Sie die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.
Schadensersatz
Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche, wie Schmerzensgeld, Wertminderung, Totalschaden, wirtschaftlicher Totalschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einem Unfall, auch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Telefonisch erreichen Sie uns jederzeit gerne unter:
0861/14016
oder Sie übermitteln uns einfach online Ihre Kontakdaten und wir kontaktieren Sie: