Anwaltskanzlei Fembacher

 

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Rechtsanwalt für Rechtsberatung im Arbeitsrecht



Themenbereich Arbeitsrecht

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Wir sind gleichermaßen auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite tätig. Wir versuchen zunächst immer eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme herbeizuführen. Sollte dieses jedoch nicht erreicht werden können, zögern wir nicht gerichtliche Schritte einzuleiten.
 
Kündigung
Sie haben selbst eine Kündigung erhalten und wollen gegen diese gerichtlich vorgehen? Oder Sie fühlen sich gezwungen einen Arbeitnehmer zu entlassen, sind sich jedoch nicht über gerechtfertigte Kündigungsgründe im Klaren? Wir beraten Sie gerne welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.

Kündigungsschutzklage
Sie haben eine Kündigung erhalten und zweifeln, ob diese auch gerechtfertigt ist? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden die Kündigung zunächst überprüfen und beraten Sie gerne über mögliche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, um Sie dann gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten.

Arbeitsverträge
Sie wollen ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, sind sich jedoch nicht sicher, welche rechtlichen Konsequenzen die Unterzeichnung Ihres zukünftigen Arbeitsvertrages mit sich bringt. Beispielsweise wurde Ihnen ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten und Sie wissen nicht, ob dieses nun zum wiederholten Male zulässig ist oder aber auch welche Kündigungsmöglichkeiten dann für Sie selbst bestehen.

Klage auf Lohn und Gehaltszahlungen
Sie haben das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Arbeitsentgelt nicht erhalten? Wir werden zunächst Ihren Arbeitgeber innerhalb einer kurzen Fristsetzung zur Zahlung auffordern und für die Zahlungsklage einreichen für den Fall, dass unsere Zahlungsaufforderung erfolglos geblieben ist.

Arbeitszeugnis
Ihr Arbeitsverhältnis wurde beendet, Sie haben jedoch kein Arbeitszeugnis erhalten oder wollen dieses berichtigen lassen?

Abfindung
Die Zahlung einer Abfindung basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung, diese wird jedoch in manchen Fällen vom Arbeitgeber angeboten, wenn sich der Arbeitnehmer im Gegenzug dazu bereit erklärt keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Oftmals einigt man sich auch in der Güteverhandlung auf die Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers, um weitere Kosten des Rechtsstreits zu vermeiden.

Abmahnung
Sie haben zu Unrecht eine Abmahnung erhalten und wollen dass diese aus Ihrer Personalakte entfernt wird? Oder das Verhalten Ihres Arbeitnehmers ist für sie nicht weiter tragbar, Sie wissen jedoch nicht, welche Kriterien eine rechtlich anerkannte Abmahnung erfordert.

Urlaubsanspruch
Sie sind sich darüber im Unklaren, in welcher Höhe Sie einen Urlaubsanspruch haben oder bis zu welchem Zeitpunkt dieser genommen werden muss? Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet, weshalb Sie nun Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können und wollen nun Urlaubsentgelt ausbezahlt bekommen?


Telefonisch erreichen Sie uns jederzeit gerne unter: 0861/14016

oder Sie übermitteln uns einfach online Ihre Kontakdaten und wir kontaktieren Sie: